Kommt es zu Personen-, oder Sachschäden, z. B. aufgrund eines tierischen Beißvorfalls, wird der Geschädigte versuchen, vom Besitzer des den Schaden verursachenden Tieres, oder auch vom Betreiber des Tierheims oder der Tierpension Schadensersatz und Schmerzensgeld, sowie ggfs. die Feststellung der Verantwortlichkeit für Folgeschäden zu verlangen.
In einem solchen Verfahren geht es regelmäßig um Fragen der Gefährdungshaftung des Tierhalters, sowie, wenn sich das Ganze im Tierheim oder einer Tierpension abspielt, um Fragen der Tierhüterhaftung und um das Verhältnis der beiden Haftungen zueinander.
Bei diesen zivilverfahrensrechtlichen Auseinandersetzungen vertrete ich Sie gern.