Wenn Sie sich in Ihrer rechtlichen Angelegenheit von mir beraten ggf. auch vertreten lassen möchten, entstehen Kosten, über die ich Sie im Folgenden kurz informieren möchte.
Die Gebühren, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für ihre Tätigkeit berechnen können, richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Im RVG ist jeder Abschnitt einer anwaltlichen Tätigkeit, z. B. die Beratung, die außergerichtliche Vertretung, die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren (z. B. vor einem Zivil-, Straf oder Sozialgericht u. a.) gesondert geregelt. Sinnvoll ist es daher, dass wir im persönlichen Gespräch klären, welche Gebühren für die von Ihnen gewünschte Tätigkeit auf Sie zukommen können und Sie dann entscheiden, ob Sie mir das Mandat erteilen möchten.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, empfiehlt sich eine Rechtsschutzanfrage vor Aufnahme der anwaltlichen Tätigkeit. Auch dies können wir im gemeinsamen Gespräch erörtern.
In der Regel leitet ein erstes Beratungsgespräch die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und Mandant/Mandantin ein. Für ein erstes Beratungsgespräch entsteht eine Gebühr von bis zu 190,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Die tatsächliche Höhe der Beratungsgebühr richtet sich hierbei nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit.
Ist z. B. eine umfangreiche Literaturrecherche, eine eingehende Prüfung eines Vertrags oder auch die Berechnung von Forderungen erforderlich, wird die Beratungsgebühr höher ausfallen, als wenn es sich lediglich um ein kurzes Gespräch handelt. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung für die Beratung zu treffen.
Sollten Sie mich im Anschluss an die Beratung beauftragen, Sie in Ihrer rechtlichen Angelegenheit zu vertreten, wird die Beratungsgebühr auf meine weitere Tätigkeit angerechnet.
Ihre in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen werde ich gerne im Gespräch mit Ihnen klären.