Versicherungsrecht

Sach- und Personenschäden können auch bei anderen Tieren entstehen.
Halten Kleintiere wie Vögel, Katzen, Kaninchen oder Aquarientiere sowie größere Tiere, wie z. B. Pferde Einzug in die Familie. hat der Tierhalter für einen entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen. 

Privathaftpflichtversicherung:
Die Privathaftpflichtversicherung erfasst Schäden, die von Kleintieren und Katzen verursacht worden 

Tierhalterhaftpflichtversicherung:
Hunde und größere Tiere sollten über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgesichert werden. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass eine Tierhalterhaftpflicht nicht in allen Bundesländern eine Pflichtversicherung ist.

Im Fall einer Schädigung ist dann mit der jeweiligen Versicherung die Kostendeckung zu klären. Auch hier berate ich Sie gern.